Die inklusive Wohngemeinschaft "Lingland"
"Lingland"die im Februar 2020 von der Lebenshilfe Groß-Gerau e.V. gegründet wurde und für fünf Menschen mit Beeinträchtigung und 3 Menschen ohne ausgelegt ist. Die Lebenshilfe Groß-Gerau für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. unterstützt Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und deren Familien durch ein vielfältiges Beratungs- und Betreuungsangebot bei der Bewältigung ihres Lebensaltages und ist Träger der inklusiven WG. Die Lebenshilfe Groß-Gerau hat in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die inklusive WG in München besucht, um Inspiration für unsere WG in Büttelborn zu sammeln. Die acht Bewohner unserer inklusiven WG begegnen sich auf Augenhöhe, d.h. sie haben die gleichen Rechte und Pflichten in der gemeinsamen Wohnung und im Zusammenleben. Es ist das Anliegen der Bewohner*innen, eine Gemeinschaft zu entwickeln, in der die individuellen Bedürfnisse mit der notwendigen Sensibilität füreinander wahrgenommen werden. Somit wird eine Gestaltung des gemeinsamen Miteinanders ermöglicht. Die Inklusive WG wird von einer pädagogischen Fachkraft begleitet, die die pädagogische Leitung innehat. Weiterhin wird das System von Betreuungskräften (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte, flankiert. lhre Aufgaben sind unter anderem die gemeinsame Planung und Organisation der Freizeit, die Strukturierung und Organisation des Tagesablaufs und die Unterstützung beim Verfolgen eigener Interessen. Außerdem gehörte das gemeinsame Trainieren und Erproben des selbstständigen Wäschewaschens mit den Bewohnern, die Hilfe und Unterstützung bei allgemeinen Putzdiensten und beim Säubern des eigenen Zimmers zu den Aufgaben. Ein weiterer Aufgabenbereich und von großer Wichtigkeit sind die Einzelgespräche mit Bewohnern in Stresssituationen, der Austausch mit der pädagogischen Fachkraft über die eigene Arbeit und die Belange der Bewohner mit Behinderung, Besprechungen bzgl. der Praxisübung mit dem betroffenen Bewohner und der Fachkraft. Zu den Aufgaben der Bewohner ohne Behinderung gehört die Mithilfe in alltäglichen Belangen der Bewohner mit Behinderung, die Begleitung von Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Spaziergänge, gemeinsame Brettspiele, sowie das gemeinsame Vorbereiten des Mittag- oder Abendessens.